Tierwürde: Hilft sie dem Tierschutz?
Die Initiative gegen Massentierhaltung sowie die Basler Initiative «Grundrechte für Primaten» bezogen sich wiederkehrend auf die Tierwürde. Diese ist seit 2008 im Tierschutzgesetz verankert und wird dort als inhärenter Eigenwert verstanden. Doch was bedeutet das genau? Wie stärkt die Tierwürde das Tierschutzgesetz? Und wie kann sie trotz ihrer Schwachstellen und nebst dem Kriterium der Empfindungsfähigkeit ein vielversprechendes zusätzliches Hilfsmittel zum Schutz der Tiere sein?
Seit 2008 im Tierschutzgesetz
In der Philosophie wird bereits seit der Antike über den Würdebegriff debattiert, sodass sich unterschiedliche Begriffe entwickelt haben. Auf der rechtlichen Ebene fand der Begriff der Menschenwürde erst nach dem Zweiten Weltkrieg vermehrt Einzug in die Gesetzestexte. Noch etwas später, nämlich 1992, wurde die Würde der Kreatur in der Bundesverfassung (BV) verankert. Ein wichtiger Glücksfall. 2008 wurde schliesslich die Würde des Tieres in das vollständig revidierte Tierschutzgesetz (TSchG) integriert. Der entsprechende Artikel lautet:
«Würde: Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tiefgreifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird.» TSchG, Artikel 3a.
Würde als inhärenter Eigenwert
In der Schweizer Gesetzgebung wird Würde als Wert verstanden. Um genau zu sein, als inhärenter Eigenwert. Das heisst, ein Tier muss nicht nützlich sein oder jemandem gefallen, damit ihm dieser Wert zugesprochen wird. Ausserdem bedeutet es auch, dass ein Tier um seiner selbst willen zählt. Es ist also nicht deshalb falsch, der Katze meines Nachbarn etwas anzutun, weil ich dann seinen Besitz beschädige, sondern weil sie eine Katze ist, die als solche vor dem Gesetz zählt und als schützenswert gilt. Bemerkenswert ist ausserdem, dass der Würdebegriff pathozentrische und nicht-pathozentrische Aspekte umfasst: Der Würdebegriff schützt Tiere somit vor Schmerzen und Schäden sowie vor Erniedrigung und Instrumentalisierung.
Doppelte Relativierung des Schutzes
Dabei unterscheidet sich die Tierwürde in einem sehr bedeutenden Punkt von der Menschenwürde: Letztere gilt absolut, wohingegen die Tierwürde nur relativ gilt. Denn menschliche Interessen können die Interessen der Tiere überwiegen, wodurch eine Belastung des Tieres gerechtfertigt wird. Problematisch ist dabei, dass menschliche Interessen oftmals per se stärker gewichtet werden. Es wird ein hierarchisches Prinzip angewendet, bei dem triviale menschliche Nutzungsinteressen stärker gewichtet werden als existenzielle tierische Schutzinteressen. Dies führt gleich zu einer doppelten Relativierung des Schutzes, der von der Tierwürde ausgehen sollte: Zum einen gilt die Tierwürde nicht absolut, die Interessen der Tiere werden also überhaupt erst auf die Waage gelegt. Hinzu kommt, dass dabei mit ungleichen Gewichten gearbeitet wird, denn menschliche Interessen werden automatisch stärker gewichtet.
Tierwürde und Empfindungsfähigkeit
Das Tierschutzgesetz schützt die Tiere, deren Empfindungsfähigkeit durch den Bund anerkannt ist. Als Konzept innerhalb des Tierschutzgesetzes kommt Würde somit nur den vom Bund anerkannten Tieren zu. Zurzeit sind das Wirbeltiere, Kopffüsser und Panzerkrebse. Weil beispielsweise Vogelspinnen oder Honigbienen nicht unter das Tierschutzgesetz fallen, wird ihnen keine Tierwürde zugesprochen – wohl aber Würde der Kreatur.
So ist die Tierwürde, wie sie in der Schweizer Gesetzgebung verstanden wird, eng an das Kriterium der Empfindungsfähigkeit gebunden. Doch der Begriff der Würde an sich – von der Menschenwürde über die Tierwürde bis zur Würde der Kreatur – richtet durch das Zugestehen eines inhärenten Eigenwerts den Fokus auf einen anderen Punkt. Das rationale Kriterium der Empfindungsfähigkeit ist somit nicht die einzige Grundlage für unseren Umgang mit nicht-menschlichen Tieren.
Ergänzend können wir auf das Konzept der Würde zurückgreifen, das eine bestimmte Intuition einzufangen versucht und uns so auf einer emotionalen Ebene besser abholen kann. Der Begriff der Würde des Tieres ist also ein zusätzliches gutes Hilfsmittel – mit einigen Schwachstellen – mit dessen Hilfe wir Tiere effizienter schützen und bessere Lebensumstände für sie gestalten können.